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BPatG, 19.05.2008 - 19 W (pat) 330/05 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Bundespatentgericht
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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- BGH, 27.06.2007 - X ZB 6/05
Informationsübermittlungsverfahren II
Auszug aus BPatG, 19.05.2008 - 19 W (pat) 330/05
Die durch § 147 Abs. 3 Nr. 1 PatG für das vorliegende Einspruchsverfahren (Einspruch erhoben am 8. März 2005) begründete Zuständigkeit des Senats wird durch die in der Zwischenzeit erfolgte Aufhebung dieser Vorschrift nicht berührt (vgl. auch BGH Beschluss vom 27. Juni 2007 (X ZB 6/05) - Informationsübermittlungsverfahren II).Mit dem Patentanspruch 1 nach Hauptantrag fällt auch der nebengeordnete Patentanspruch 6. Auf ihn brauchte hier nicht eingegangen zu werden, weil das Patent nur so aufrechterhalten werden kann, wie es beantragt ist (vgl. BGH GRUR 2007, 862 -"Informationsübermittlungsverfahren II").
Mit dem Patentanspruch 4 nach Hilfsantrag 1 fällt auch der Patentanspruch 1 nach Hilfsantrag 1. Auf ihn brauchte hier nicht eingegangen zu werden, weil das Patent nur so aufrechterhalten werden kann, wie es beantragt ist (vgl. BGH GRUR 2007, 862 -"Informationsübermittlungsverfahren II").